Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote zwischen BTECH SOLUTIONS, handelnd unter der Marke ThaiKickStarter Europe (nachfolgend „Auftragnehmer"), und seinen Auftraggebern.
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, die den Vertrag in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit schließen (B2B).
Verträge mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB werden über dieses Angebot nicht geschlossen. Wer eine Anfrage für ein Unternehmen stellt, bestätigt mit Annahme des individuellen Angebots, als Unternehmer oder bevollmächtigt für einen Unternehmer zu handeln.
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für sämtliche Dienstleistungen des Auftragnehmers, insbesondere in den Bereichen Websiteentwicklung, Webdesign, Branding und Gestaltung, Einrichtung und Pflege von Unternehmensprofilen, Suchmaschinenoptimierung, Social-Media-Betreuung, Online-Buchungssysteme, Kundenverwaltung und Automatisierung, Hosting und Wartung, technische Beratung, Optimierung bestehender Websites sowie projektbezogene Entwicklungs- und Freelancer-Leistungen.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung individuell vereinbarter Dienstleistungen im Bereich der Web- und Softwareentwicklung.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder dem Projektvertrag. Allgemeine Aussagen auf der Website, einschließlich der dargestellten Pakete, stellen kein verbindliches Angebot dar.
2a. Freelancer- und projektbezogene Leistungen
Der Auftragnehmer erbringt Leistungen wahlweise im Rahmen eigenständiger Projektverantwortung oder als externer Freelancer auf projektbezogener Basis.
Bei Freelancer-Leistungen schuldet der Auftragnehmer die vereinbarte Tätigkeit, nicht jedoch einen konkreten wirtschaftlichen oder technischen Erfolg, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Der Auftragnehmer unterliegt bei Freelancer-Einsätzen keinen Weisungen hinsichtlich Arbeitszeit, Arbeitsort oder interner Organisation und ist nicht in die betriebliche Organisation des Auftraggebers eingegliedert.
Eine arbeitnehmerähnliche Stellung wird ausdrücklich ausgeschlossen.
3. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande, sobald ein Angebot des Auftragnehmers vom Auftraggeber schriftlich (z. B. per E-Mail) bestätigt wird.
Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Projektdurchführung erforderlichen Inhalte, Informationen, Zugangsdaten und Freigaben rechtzeitig bereitzustellen.
Verzögerungen oder Mehraufwand, die aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers und können gesondert vergütet werden.
4a. Inhalte, Mitwirkung und Projektbeginn
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Umsetzung des Projekts erforderlichen Inhalte vollständig und in verwertbarer Form bereitzustellen.
Texte sind dem Auftragnehmer in digitaler Form als Textdateien (z. B. DOCX, TXT oder vergleichbare Formate) zur Verfügung zu stellen.
Sofern vereinbarte Inhalte nicht oder nicht vollständig bereitgestellt werden, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach vorheriger Abstimmung ersatzweise auf KI-gestützte oder generische Platzhalterinhalte zurückzugreifen.
Die Entwicklungs- und Umsetzungszeit beginnt erst, sobald alle vereinbarten Inhalte vollständig übergeben wurden.
Verzögerungen aufgrund verspäteter Bereitstellung verlängern Projektzeiträume entsprechend.
KI-gestützte Inhalte ersetzen keine rechtliche oder fachliche Prüfung durch den Auftraggeber.
Kennzeichnung KI-erzeugter Inhalte
Enthält das übergebene Werk KI-erzeugte oder manipulierte Inhalte, dokumentiert der Auftragnehmer deren Herkunft und die im vereinbarten Nutzungskontext erforderlichen Kennzeichnungen. Ob und in welcher Rolle den Auftraggeber Pflichten nach der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) treffen, richtet sich nach seinem konkreten Einsatz; insbesondere kann Artikel 50 bei Deepfakes oder bestimmten Texten von öffentlichem Interesse eine Offenlegung verlangen. Der Auftraggeber darf mitgelieferte Pflichtkennzeichnungen und maschinenlesbare Herkunftshinweise nicht entfernen und ist für eine geänderte Nutzung selbst verantwortlich.
Wird eine KI-gestützte Funktion auf Wunsch des Auftraggebers unter dessen Namen bereitgestellt, bleibt der Auftraggeber Betreiber. Stellt der Auftragnehmer eine solche Funktion unter eigenem Namen bereit, richtet sich die Rollenverteilung nach Artikel 25 der KI-Verordnung; sie wird in diesem Fall im Angebot gesondert festgehalten.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Angebot. Alle angegebenen Preise sind Endpreise.
Der Auftragnehmer macht von der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG Gebrauch. Es wird daher keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
Fixpreisprojekte
Bei Fixpreisprojekten bezieht sich der vereinbarte Preis ausschließlich auf den beschriebenen Leistungsumfang.
- 60 % der Vergütung bei Auftragserteilung
- 40 % vor Übergabe der fertigen Leistung
Die Übergabe erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang.
Stundenbasierte Leistungen
Stundenbasierte Leistungen werden nach tatsächlichem Aufwand in Zeiteinheiten von jeweils 15 Minuten abgerechnet.
Care- und Wartungspakete
Wartungsleistungen werden ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung erbracht.
6. Übergabe, Betrieb und Hosting
Nach Abschluss des Projekts und vollständiger Zahlung erfolgt die Übergabe.
Hosting und laufender Betrieb liegen – sofern nicht anders vereinbart – in der Verantwortung des Auftraggebers.
7. Nutzungsrechte
Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber ein zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Leistungen zu Referenzzwecken zu verwenden.
8. Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Eine Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder sonstige Folgeschäden, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
Analysen, Beratung und technische Bewertungen
Analysen, Empfehlungen und technische Bewertungen stellen eine fachliche Einschätzung auf Basis öffentlich zugänglicher Informationen, gängiger Analyse-Werkzeuge und Erfahrung dar.
Es handelt sich nicht um eine Rechts- oder Steuerberatung, keine verbindliche Garantie und keine Zusicherung bestimmter wirtschaftlicher oder rankingbezogener Ergebnisse.
Suchmaschinen-Algorithmen, technische Rahmenbedingungen sowie Marktbedingungen unterliegen ständigen Veränderungen. Eine Haftung für Ranking-Entwicklungen oder konkrete Performance-Werte wird nicht übernommen.
Die Umsetzung empfohlener Maßnahmen erfolgt eigenverantwortlich durch den Auftraggeber oder beauftragte Dritte.
Für Entscheidungen, die auf Grundlage einer Analyse oder Beratung getroffen werden, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung, soweit kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.
9. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz des Auftragnehmers (Hückeswagen, Deutschland).
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.